Überwachung & Gewalt
Die Situation Schutzsuchender
in Lettland und Litauen
Erster Einblick in unsere Baltikum-Recherche
Ein Grab auf dem Friedhof in Zaščirina ist Mitte Oktober nicht einmal einen Monat alt.In der ersten Oktoberhälfte waren wir in Lettland und Litauen, um uns selbst ein Bild von der Situation zu machen. Denn die beiden baltischen Staaten sind für die Fluchtmigration nach Europa in den letzten Jahren zunehmend wichtiger geworden: Aufgrund der faktischen Schließung der polnisch-belarussischen Grenze versuchen nun viele Menschen den Grenzübertritt in einem der beiden baltischen Staaten. Auch in unserer Kirchenasylberatung treffen wir daher immer wieder auf Menschen, die erstmals über das Baltikum in die Europäische Union eingereist sind und im Rahmen des sogenannten „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) wieder dorthin abgeschoben werden sollen. Bislang liegen jedoch kaum unabhängige Menschenrechtsberichte über die beiden Länder vor – und keiner, der auch die Situation von Schutzsuchenden, die dorthin zurückgeschoben werden, in den Blick nimmt. Das wollten wir ändern. Mit einem sechsköpfigen Team aus den Kirchenasyl-Netzwerken in NRW und Berlin waren wir darum vom 5. bis 15. Oktober 2026 selbst vor Ort und haben mit NGOs und Betroffenen sowie Behördenvertreter*innen gesprochen. Begleitet wurden wir dabei auch von zwei Journalist*innen. Knapp zusammengefasst zeigt unsere Recherche…
…brutale, systematische Gewalt gegen Schutzsuchende in lettischen Unterbringungseinrichtungen.
…eine unzureichende Versorgung Schutzsuchender in Lettland.
…ein ausdifferenziertes Haft- und Überwachungssystem, dem Geflüchtete insbesondere in Litauen unterworfen sind.
…dass es für Schutzsuchende in beiden Ländern nahezu unmöglich ist, überhaupt je einen Schutzstatus zu erhalten.
Auf einem kleinen Friedhof im lettischen Zaščirina sind 15 Menschen anonym bestattet. Sie haben ihr Leben bei dem Versuch verloren, von Belarus nach Lettland einzureisen. Wir besuchen ihre letzte Ruhestätte im Rahmen unserer Recherchereise in den beiden baltischen Staaten Lettland und Litauen. Eines der Gräber ist an diesem Tag nicht einmal einen Monat alt. Es hat keinen Grabstein, sondern nur eine handbeschriebene Holztafel.
Der unscheinbare Ort liegt einsam und versteckt, abseits einer Landstraße mitten im Wald. Zufällig kommt hier niemand vorbei. Auch die allerletzten Spuren der europäischen Migrationsabwehr, die manche Schutzsuchenden auch noch das nackte Leben kosten, werden vor einer breiteren Öffentlichkeit sorgsam verborgen.
EU-Außengrenzen: Abschottung & Grenzgewalt
Die litauisch-belarussische Grenze erstreckt sich über insgesamt rund 679 km, 550 km davon sind seit 2022 vollständig mit einem Zaun ausgestattet. Dieser ist nicht nur vier Meter hoch, sondern zusätzlich mit modernster Überwachungstechnik ausgestattet. Wenngleich Lettland lediglich über 173 km Grenze mit Belarus und 284 km mit Russland verfügt, hat das Land dieses Niveau an Grenzinfrastruktur derzeit noch nicht erreicht. Zwar ist auch die lettisch-belarussische Grenze mit einem Zaun ausgestattet, doch ist der Grenzübertritt von Belarus nach Lettland vergleichsweise leicht. Daher kommen die meisten Menschen in Lettland über die Grenze und nur noch sehr wenige direkt nach Litauen
Dabei sind in beiden Ländern – wie in Polen – Pushbacks 2023 „legalisiert“ worden. Dass diese Praxis gegen das Non-Refoulement-Gebot verstößt und damit völkerechtswidrig ist, interessiert nicht. Im Gegenteil schmückt sich die lettische Regierung damit, im Rahmen der sogenannten Operation „Werwolf“ allein im Jahr 2026 mehr als 11.000 Pushbacks durchgeführt zu haben (Litauen: 1.773). Die litauische Regierung wiederum betreibt auf der Internetseite des Grenzschutzes eine Art Live-Ticker, der die täglichen Pushbacks nach Belarus aus Polen, Litauen und Lettland in Echtzeit anzeigt.
Die lettische NGO “I want to help refugees” sowie die litauische “Sienos-Gruppe” dokumentieren die Gewalt, die bei dieser brutalen Praxis an beiden Grenzen alltäglich ist. Für Betroffene sieht die Realität so aus: Wer einmal das Grenzgebiet auf belarussischer Seite betreten hat, kann nicht mehr ins dortige Landesinnere zurückkehren. Die Grenzschützer in Litauen und Lettland wiederum verwehren jedoch ihrerseits die Einreise. Schutzsuchende sind damit im Grenzgebiet gefangen und der Gewalt des belarussischen sowie des europäischen Grenzschutzes ebenso preisgegeben wie den Widrigkeiten der Natur. Die Toten auf dem Friedhof in Zaščirina sind stumme Zeug*innen dieser Gewalt. Vor Ort haben wir viele erschütternde Berichte von Menschen gehört, die es über die Grenze ins Land geschafft haben – in der Regel, nachdem sie zuvor mehrfach Opfer der völkerrechtswidrigen Pushbacks geworden waren.
Grenzzaun an der lettisch-belorussischen Grenze. Im Hintergrund ein dicht bewachsenes WaldstückPing-Pong an den europäischen Binnengrenzen
Vor allem aufgrund der unterschiedlichen Grenzinfrastruktur sind meisten Schutzsuchenden, die sich in den beiden baltischen Staaten aufhalten, über Lettland in die EU gekommen. Wer dann von Lettland nach Westeuropa gelangen möchte, ist aufgrund der geographischen Lage gezwungen, zuerst Litauen und dann Polen zu passieren. Darum waren auch die allermeisten Menschen, die sich in Litauen in einer Unterbringungseinrichtung oder in Haft befinden, zuvor bereits im nordöstlich gelegenen Lettland.
In den 1990er Jahren haben die baltischen Staaten und Polen bilaterale Rücknahmeabkommen geschlossen. Diese ermöglichen Abschiebungen von Personen, die z.B. aus Lettland illegal nach Litauen einreisen. Dazu reicht es aus, wenn den Behörden Indizien für diesen Grenzübertritt vorliegen. Das kann zum Beispiel eine Wasserflasche mit einem lettischen Etikett oder die Markierung eines Ortes in Lettland in Google-Maps sein. Liegen solche Indizien vor, werden die Betroffenen in Litauen inhaftiert und nach Lettland abgeschoben. Das Gleiche gilt für Grenzübertritte von Litauen nach Polen. Wir haben beispielsweise mit einer Person gesprochen, die auf ihrem Weg von Lettland nach Westeuropa in Polen kontrolliert, von dort nach Litauen und von dort weiter nach Lettland abgeschoben wurde.
Dies ist auch deshalb von Bedeutung, weil sowohl Litauen als auch Lettland für die sogenannte „Sekundärmigration“ von geflüchteten Menschen innerhalb der EU auf den ersten Blick zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle zu spielen scheinen: So zählte die Agentur Eurostat 2025 insgesamt 109 Dublin-Überstellungen nach Lettland und 102 nach Litauen. Abschiebungen zwischen Polen, Litauen und Lettland sind allerdings i.d.R. keine Dublin-Überstellungen und gehen deshalb in diese Statistik nicht ein. Die Zahl der Abschiebungen dorthin liegt also tatsächlich sehr viel höher.
Litauen: Systematische Inhaftierung &
mangelnder Rechtsschutz
Das größte menschenrechtliche Problem in Litauen ist aus unserer Sicht das dortige ausdifferenzierte Haftsystem für Schutzsuchende. Die EU-finanzierte Haftanstalt befindet sich in Pabradė nahe der belarussischen Grenze. Auf dem Gelände, das wir besichtigen konnten, befindet sich auch ein Aufnahmezentrum. Unter dessen Dacht gibt es aber nicht nur, wie zu erwarten wäre, die offene Unterbringung. Darüber hinaus befinden sich dort Menschen außerdem auch noch in der sogenannten „Alternative zur Haft“ und der „Unterbringung ohne Bewegungsfreiheit“.
Nur dem Namen nach handelt es sich hierbei nicht um Haft: Die Bewegungsfreiheit der Betroffenen ist offensichtlich stark eingeschränkt, mit Ausnahme der Schlafräume sind die Betroffenen außerdem vollständig Kameraüberwacht. Mit anderen Worten sind die Menschen in den verschiedenen Varianten der Haft somit in ihren Grundrechten stark eingeschränkt (Freiheitsentzug, beschränkter Hofgang, limitierte Besuchsmöglichkeiten).
Flucht ist kein Verbrechen und darf deswegen auch nicht wie eines behandelt werden. Das abgestufte litauische Haftsystem, von dem auch aus Deutschland abgeschobene Schutzsuchende betroffen sind, tut unter der Hand aber genau dies und bewirkt damit die systematische Entrechtung der Betroffenen – noch nicht einmal im Asylverfahren ist ein Schutz vor Inhaftierung gegeben. Und auch wenn Schutzsuchenden der Zugang zum Rechtsschutz mit staatlich garantierter Unterstützung von Anwält*innen prinzipiell zwar offen steht, so ist er doch so organisiert, dass er in der Praxis nahezu wirkungslos ist.
Zaun um die Haftanstalt in Parade. Auch Gebäude des Aufnahmezentrums sind derart umzäuntLettland: Massive Gewalt, mangelnder Rechtsschutz und unzureichende Versorgung
Auch in Lettland werden neu ankommende Menschen zunächst in einem der beiden Haftzentren des Landes in Muceniecki bei Riga und in Daugavpils nahe der litauischen Grenze festgehalten. Erst danach werden sie einem der beiden offenen Aufnahmezentren in Muceniecki oder in Liepna im Dreiländereck mit Estland und Russland zugewiesen. Von dieser Inhaftierung sind regelmäßig auch aus Deutschland abgeschobene Schutzsuchende betroffen. Wurde beispielsweise der Asylantrag in Abwesenheit negativ beschieden, ist die sofortige Inhaftierung im Abschiebegefängnis in Daugavpils möglich – und zwar ohne Zugang zu Rechtsmitteln oder juristischer Beratung. Auch in Lettland werden Geflüchtete somit allein aufgrund ihres Schutzgesuches inhaftiert.
Das Haftzentrum im lettischen Muceniecki ist mit einer hohen Mauer umgeben.Zusätzlich zeigt unsere Recherche eklatante menschenrechtliche Mängel, von denen alle Inhaftierten und Bewohner*innen der offenen Aufnahmezentren betroffen sind. Dazu gehört die monatelange Perspektivlosigkeit, der alle Betroffenen in den weit abgelegenen Unterkünften ausgesetzt sind, oder der mangelnde Zugang zu Rechtsberatung. Letztere wird in Lettland lediglich durch die NGO „Latvian Center for Human Rights“ angeboten – zwei Mitarbeiter*innen sind hier allein für den Bedarf aller Schutzsuchenden im ganzen Land ansprechbar. Viele Schutzsuchende haben uns berichtet, dass sie nie die Möglichkeit hatten, rechtlichen Rat oder gar Beistand einzuholen. Auch die Versorgung von Geflüchteten in Lettland ist völlig unzureichend: Schutzsuchende in den beiden Aufnahmezentren erhalten 3 Euro pro Tag, von denen sie nahezu ihren gesamten Lebensunterhalt bestreiten müssen. Wir haben mit Geflüchteten gesprochen, die sich entscheiden mussten, ob sie Lebensmittel oder warme Kleidung kaufen sollten, viele berichteten uns davon, regelmäßig Hunger zu haben.
Vor allem aber ist die systematische Gewaltausübung, besonders in den offenen Aufnahmezentren in Muceniecki und Liepna, skandalös: Zahlreiche Betroffene haben uns gegenüber in unabhängig voneinander geführten Gesprächen übereinstimmend berichtet, dass etwa alle vier bis sechs Wochen schwarz gekleidete und maskierte Einheiten (vermutlich der lettischen Grenzpolizei) nachts willkürlich Bewohner der Einrichtungen verprügeln. Diese wiederkehrende Gewaltausübung der lettischen Behörden gegenüber schutzsuchenden Menschen ist unserer Kenntnis nach bisher nicht dokumentiert worden dokumentiert worden. Unsere Recherche belegt diese erschütternden Menschenrechtsverstöße.
Blaupause für europäische Migrationsabwehr?
Zu befürchten ist, dass der lettisch-litauische Komplex aus Abschreckung an der Grenze, brutaler Gewalt, systematischer Haft, reduzierter Versorgung und subtiler Überwachung eine Blaupause für die weitere Verschärfung der europäischen Migrationsabwehr darstellt. „Von Litauen lernen“, titelte in diesem Sinne vor kurzem bereits die taz. Umso wichtiger werden aus unserer Sicht auch in Zukunft Praktiken wie das Kirchenasyl sein, um Menschen vor unzumutbaren Härten durch eine drohende Abschiebung zu schützen.
Nicht nur wir.
Auch unsere Partnerorganisationen im Baltikum
brauchen Ihre Unterstützung.
Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, alle Spendeneingänge bis Jahresende ihnen zu teilen. Konkret bedeutet dies: Die Hälfte unseres Spendenaufkommens geben wir ab sofort jeweils zu gleichen Teilen an die lettische NGO “I want to help refugees” und die litauische “Sienos-Gruppe” weiter.
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie damit neben unserer Arbeit im Kirchenasyl auch direkt Schutzsuchende in Litauen und Lettland. Unser ambitioniertes Spendenziel lautet: Jeweils 2.500€ für unsere beiden Partnerorganisationen. Helfen Sie mit, dieses Ziel zu erreichen!
Da ein eigentlich für unser laufendes Haushaltsjahr eingeplanter Förderbetrag leider erst 2027 ausgezahlt werden kann, helfen Sie uns mit Ihrer Spende zugleich, bis Jahresende jederzeit zahlungsfähig zu bleiben.
Vielen Dank für Ihre Spende!
Zuletzt haben wir 2024 eine Recherchereise nach Bulgarien unternommen. Weitere Informationen zu dieser Reise sowie unseren ausführlichen Bulgarien-Bericht finden Sie hier.